Barrierefreiheit für die Website: Neue Pflicht Ab Juni 2025

Website Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab Juni 2025 die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten zur Pflicht.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen Behinderungen.
Durch die Umsetzung der neuen Richtlinien vermeiden Unternehmen nicht nur hohe Bußgelder, sondern erhalten zudem die Chance, eine neue Zielgruppe für sich zu gewinnen.
Pflicht zur barrierefreien Website – Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web bezieht sich auf die Gestaltung und Strukturierung von Webseiten, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, diese problemlos zu nutzen. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen. Eine barrierefreie Website berücksichtigt diese unterschiedlichen Bedürfnisse durch eine einfache Navigation, Alternativtexte für visuelle Inhalte, die von Vorleseprogrammen vorgelesen werden, und kontrastreiche Gestaltungselemente.
Doch nicht nur Webseiten, sondern auch PDF-Dokumente sollten barrierefrei gestaltet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn diese PDF-Dateien zusätzlich beschreibbar gemacht werden sollen. Warum das eine gute Idee ist und welche Vorteile das bietet, erläutern wir ausführlich in unserem Artikel „PDF beschreibbar machen“.
Für Unternehmen ist es wichtig, diese Anforderungen umzusetzen, um einerseits den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und andererseits eine inklusive Nutzererfahrung zu schaffen.
Barrierefreiheit richtig umsetzen: Technische Leitlinien im Überblick
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten und somit die Grundlage für barrierefreie Websites. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und regelmäßig aktualisiert, um den technologischen Fortschritt sowie neue Anforderungen in der digitalen Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Mit der Veröffentlichung von WCAG 2.1 im Juni 2018 lag der Fokus insbesondere auf der Barrierefreiheit für mobile Geräte wie Smartphones und Tablets. Diese Version ergänzte bestehende Erfolgskriterien, um sicherzustellen, dass Webinhalte auch auf kleineren Bildschirmen und unter variablen Bedienbedingungen gut zugänglich bleiben. Die nächste Weiterentwicklung folgte im Oktober 2023 mit WCAG 2.2, die neun zusätzliche Erfolgskriterien der Stufen A, AA und AAA einführt. Diese Erweiterungen sollen die digitale Zugänglichkeit weiter verbessern und gewährleisten, dass moderne Technologien und Geräte noch besser berücksichtigt werden.
Es wird empfohlen, WCAG 2.2 als neues Konformitätsziel anzunehmen, um die bestmögliche Barrierefreiheit zu gewährleisten und sich frühzeitig auf zukünftige gesetzliche Anforderungen vorzubereiten. Auch wenn formale Verpflichtungen häufig noch frühere Versionen nennen, bietet eine frühzeitige Umsetzung der neuesten Standards langfristige Vorteile für die digitale Zugänglichkeit.
Die Prinzipien der WCAG
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen von allen Nutzern erkannt und verstanden werden können, z. B. durch alternative Texte für Bilder und Untertitel für Videos.
- Bedienbarkeit: Die Navigation muss für alle Nutzer einfach zugänglich sein, z. B. durch Tastaturnavigation und sichtbare Fokus-Indikatoren.
- Verständlichkeit: Inhalte sollten klar und einfach formuliert sein, damit sie auch von Nutzern mit kognitiven Einschränkungen erfasst werden können.
- Robustheit: Inhalte müssen mit einer Vielzahl von Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein.
Die Drei Konformitätsstufen der WCAG
Die WCAG sind in drei Konformitätsstufen unterteilt: A, AA und AAA. In Deutschland orientiert sich die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) an der WCAG 2.2 AA und macht diese Stufe für viele öffentliche Stellen verpflichtend. Diese Stufen bestimmen, in welchem Umfang eine Website barrierefrei gestaltet ist:
- WCAG A: Die niedrigste Stufe der Barrierefreiheit. Sie umfasst die grundlegendsten Anforderungen, die notwendig sind, damit eine Website überhaupt von Menschen mit Behinderungen genutzt werden kann. Dazu gehören z. B. Alternativtexte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit und erkennbare Inhalte.
- WCAG AA: Diese Stufe baut auf WCAG A auf und stellt höhere Anforderungen. Sie ist die meistempfohlene Stufe für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, da sie eine gute Balance zwischen Barrierefreiheit und Designmöglichkeiten bietet. Beispiele sind ein ausreichendes Farbkontrastverhältnis, anpassbare Textgrößen und eine verständliche Navigation.
- WCAG AAA: Die höchste Stufe der Barrierefreiheit. Sie beinhaltet sehr strenge Anforderungen, die oft schwer vollständig umzusetzen sind, insbesondere für komplexe Websites. Beispiele sind eine noch höhere Farbkontrastanforderung, die Bereitstellung von Gebärdensprachvideos und eine besonders einfache Sprache.
Wer muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen?
Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Unternehmen im digitalen Bereich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Barrieren abzubauen und auf barrierefreies Webdesign zu setzen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft vor allem Unternehmen in den Bereichen E-Commerce, Telekommunikation, Finanzen, Transport und Gesundheitswesen.

E-Commerce:
Online-Händler, von großen Plattformen bis zu kleinen Shops, müssen ihre Websites so gestalten, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – problemlos auf ihre Angebote zugreifen können.
Telekommunikation:
Telekommunikationsanbieter sind ebenfalls gefordert, ihre Serviceportale und Apps barrierefrei zu machen. Das BFSG fordert hier unter anderem die Möglichkeit, Verträge und Serviceanfragen barrierefrei abzuwickeln.
Finanzinstitute und Banken:
Auch Banken sind zur Anpassung verpflichtet, um sicherzustellen, dass ihre Online-Banking-Dienste für alle zugänglich sind und Kunden Konten verwalten und Finanzprodukte online nutzen können.
Transport und Reise:
Im Transport- und Reisebereich umfasst die Verpflichtung, dass Buchungssysteme, Fahrplaninformationen und digitale Ticketkäufe ohne Hindernisse nutzbar sind. Dies schließt alle Reisenden ein, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
Gesundheitswesen:
Auch im Gesundheitsbereich gilt das BFSG. Krankenhäuser, Apotheken und andere Gesundheitsdienstleister müssen digitale Patientenportale und Online-Terminbuchungssysteme barrierefrei gestalten.
Ausnahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind befreit, sofern sie weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, die unter das BFSG fallen. Ebenso können Unternehmen von der Verpflichtung ausgenommen werden, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dies muss jedoch individuell geprüft und nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind Online-Shops, die sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richten, nicht betroffen, sofern ihr Webauftritt eindeutig als B2B-Angebot gekennzeichnet ist und sich nicht an Verbraucher richtet.
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Ab wann müssen Websites barrierefrei sein? – Die Frist bis Juni 2025
Die Frist für die Umsetzung des neuen Gesetzes für barrierefreien Website läuft bis zum 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle betroffenen Webseiten und Online-Dienste so angepasst werden, dass sie den Anforderungen des BFSG gerecht werden. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die visuelle Gestaltung, die Lesbarkeit und die Bedienbarkeit der Website. Das bedeutet, dass alternative Texte für Bilder, Untertitel für Videos sowie eine Tastaturnavigation verfügbar sein müssen. Unternehmen sollten schon jetzt damit beginnen, ihre Webseiten zu prüfen und anzupassen, um sicherzustellen, dass sie die Frist einhalten. Die Anforderungen betreffen nicht nur den öffentlichen Sektor, sondern auch viele private Unternehmen, die ihre digitale Präsenz an die Vorgaben anpassen müssen.
Barrierefreie Website Pflicht! – Strafen bei Nicht-Einhaltung
Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann ab Juni 2025 schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen haben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Bei Verstößen drohen je nach Schwere unterschiedliche Strafen.
Vorteile der Barrierefreiheit im Web
Größere Reichweite durch barrierefreie Websites
Barrierefreiheit im Web bietet viele Vorteile, die über die reine Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinausgehen. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es, eine größere Zielgruppe zu erreichen, da sie nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Nutzer oder Menschen mit technischen Einschränkungen einfacher zu bedienen ist. Barrierefreiheit sorgt für eine benutzerfreundlichere Website, was wiederum zu höheren Konversionsraten und einer stärkeren Kundenbindung führen kann. Unternehmen, die ihre Webseiten barrierefrei gestalten, steigern somit nicht nur ihre Reichweite, sondern verbessern auch die Nutzererfahrung für alle Besucher.


Rechtliche Absicherung und SEO-Vorteile
Ein weiterer Vorteil einer barrierefreien Webseite ist die rechtliche Absicherung. Unternehmen, die ihre Webseiten frühzeitig an die neuen Vorschriften anpassen, vermeiden mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Zudem trägt Barrierefreiheit zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei, die einen wichtigen Bestandteil des Suchmaschinenmarketings bildet. Webseiten, die barrierefrei gestaltet sind, bieten oft eine bessere Benutzerführung, klarere Strukturen und schnellere Ladezeiten – alles Faktoren, die auch von Suchmaschinen wie Google positiv bewertet werden. Eine barrierefreie Webseite kann also nicht nur das Ranking verbessern, sondern auch die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen steigern.
Barrierefreie Website Checkliste: So gestalten Sie Ihre Website barrierefrei
Um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den Anforderungen des BFSG entspricht, können Sie eine Webseitenprüfung durchführen, um Schwachstellen zu eliminieren und Barrieren zu entfernen. Nutzen Sie die folgende Checkliste als Leitfaden um Ihre Website barrierefrei zu gestalten.
1. Textalternativen für Bilder und Grafiken
Alle visuellen Inhalte, wie Bilder und Grafiken, sollten mit alternativen Texten (Alt-Tags) versehen werden, die den Inhalt oder Zweck des Bildes beschreiben. Dies stellt sicher, dass Nutzer von Screenreadern die Information erfassen können. Alternativtexte sind zudem hilfreich, wenn die Ladezeit der Webseite langsam ist, da sie den Bildinhalt ersetzen können. Dabei ist zwischen dekorativen und sinntragenden Bildern zu unterscheiden:

2. Gute Farbkontraste
Achten Sie darauf, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund stark genug ist, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Besonders Nutzer mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeit profitieren davon. Ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normale Texte und 3:1 für große Schriftgrößen (ab 18 pt) ist der Mindestanspruch. Ideal wäre ein Verhältnis von 7:1.
Tipp:
Es gibt Tools und Plugins, die bei der Umsetzung eines optimalen Kontrastverhältnisses helfen, um die Barrierefreiheit von Internetseiten zu fördern. Zum einen gibt es die bekannte Chrome-Erweiterung Skilltide, mit der es einem einfach gemacht wird die Kontrastwerte einzusehen. Aber es gibt auch innerhalb der Developer Tools von Chrome und Firefox eine Möglichkeit eine Prüfung der Kontrastwerte durchzuführen, diese zeigt zwar nicht explizit die Werte an, aber ist trotzdem ein guter Anhaltspunkt für den Anfang. Ein weiteres nützliches Webtool ist der Contrast Checker von WebAIM. Hier kann man auch die Hex-Werte eintragen und das Ergebnis des Web Accessibility Tests einsehen (Siehe Abbildung).
3. Strukturierte und zugängliche Überschriften
Die Barrierefreiheit einer Webseite hängt maßgeblich von ihrer semantischen Struktur ab, da Screenreader Inhalte in linearer Reihenfolge erfassen. Sehende Nutzer nehmen Informationen hingegen durch Blicksprünge und Fixationen auf.
Damit Screenreader effizient navigieren können, ist eine korrekte Kennzeichnung von Überschriften und Landmarks unerlässlich. Es ist essenziell, die semantisch korrekte Auszeichnung von Überschriften in HTML zu beachten, um die Navigation für Screenreader-Nutzer zu optimieren. Eine Webseite sollte mit einer klar definierten H1-Überschrift beginnen, auf die logisch aufgebaute H2-Überschriften folgen. Falls erforderlich, können weitere Hierarchieebenen von H3 bis H6 eingesetzt werden, um die Inhalte sinnvoll zu gliedern. Dieser Punkt ist besonders wichtig in der Checkliste für barrierefreie Websites, da in der Praxis oft Überschriften basierend auf ihrem optischen Erscheinungsbild statt ihrer inhaltlichen Struktur gewählt werden. Dies kann jedoch die Verständlichkeit für assistive Technologien erheblich beeinträchtigen.

4. Tastatur Navigation
Für eine barrierefreie Tastaturnavigation muss sichergestellt werden, dass Webseiten und Anwendungen vollständig ohne Maus nutzbar sind. Dies ist insbesondere für Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie für blinde oder sehbehinderte Nutzer von Screenreadern essenziell.
Zentrale Aspekte:
5. Beschriftungen und Anweisungen in Formularen
Formulare müssen mit klaren Beschriftungen oder Anweisungen versehen sein, wenn eine Benutzereingabe erforderlich ist. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 definieren hierzu spezifische Vorgaben für die Gestaltung von Beschriftungen und Anleitungen in Formularen. Besonders bei Authentifizierungsprozessen, die zur Formularübermittlung erforderlich sind – etwa das Lösen einer mathematischen Gleichung –, können kognitive Barrieren für bestimmte Personengruppen entstehen. In solchen Fällen sollte eine Alternative oder unterstützende Hilfestellung angeboten werden, um sicherzustellen, dass alle Nutzer das Formular barrierefrei nutzen können.


6. Barrierefreie Multimedia-Inhalte
Um Audio- und Videoinhalte barrierefrei zu gestalten, müssen Transkripte oder Audiobeschreibungen bereitgestellt werden, damit alle Nutzer die Inhalte erfassen können. Audiodeskriptionen sind essenziell für sehbehinderte Personen, da sie visuelle Elemente wie Szenenwechsel oder Handlungen erklären.
Untertitel erleichtern das Verständnis gesprochener Inhalte, indem sie Dialoge und akustische Hinweise wie Soundeffekte oder Musik wiedergeben. Zusätzlich kann eine Gebärdensprachdolmetschung die Zugänglichkeit für hörgeschädigte Nutzer verbessern.
Automatisch abgespielte Audioinhalte sollten eine Steuerungsmöglichkeit bieten, um Lautstärke zu regulieren oder den Ton auszuschalten. Hintergrundgeräusche müssen minimiert oder abschaltbar sein, damit sie nicht die Sprachverständlichkeit beeinträchtigen.

7. PDF-Dokumente
PDF-Dokumente sollten ebenfalls barrierefrei gestaltet sein. Durch entsprechende Tags im PDF versteht ein assistives System die semantische Struktur. Verwenden Sie in Word-Dokumenten die Formatvorlagen „Überschrift 1“ und „Überschrift 2“, um Überschriften für Screenreader zugänglich zu machen, wenn Sie ein PDF erzeugen. Achten Sie zudem darauf, Alternativtexte für Bilder, eine logische Lesereihenfolge und korrekt ausgezeichnete Tabellen zu verwenden. Beim Export sollten die Optionen „Dokumentstrukturtags für Barrierefreiheit“ und „Textmarken mithilfe von Überschriften erstellen“ aktiviert sein. Zudem können Dokumenteneigenschaften wie Titel, Autor und Betreff festgelegt werden, was nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Auffindbarkeit in Suchmaschinen verbessert – denn auch PDFs werden von Google gerankt. Eine abschließende Prüfung mit Adobe Acrobat Pro hilft, Fehler zu identifizieren und die Lesbarkeit mit Screenreadern zu testen.

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8. Verzicht aufblinkende oder flackernde Elemente
Das Vermeiden von blinkenden oder flackernden Elementen ist ein wesentlicher Bestandteil der Barrierefreiheit, da solche Effekte Anfälle oder körperliche Reaktionen bei empfindlichen Nutzern auslösen können.
Definition von Blitzen und Flackern – Testen und Vermeiden
Ein Blitz entsteht durch abrupte Helligkeitswechsel, die unter bestimmten Bedingungen Anfälle auslösen können. Die WCAG 2.2 legt hierfür klare Grenzwerte fest. Eine Ausnahme bilden kleine, gleichmäßig verteilte Muster wie weißes Rauschen oder feine Schachbrettmuster, die unterhalb der kritischen Schwelle bleiben.
Um sicherzustellen, dass Webinhalte keine gesundheitsgefährdenden Blitzeffekte enthalten, sollten Entwickler geeignete Analyse-Tools nutzen, die problematische visuelle Reize identifizieren. Inhalte, die nicht mehr als drei Blitze pro Sekunde enthalten, gelten automatisch als konform mit den WCAG-Richtlinien. Um Risiken zu minimieren, sollten Designentscheidungen von Anfang an so getroffen werden, dass bekannte Auslöser für Anfälle oder körperliche Reaktionen ausgeschlossen werden. Ein hilfreiches Tool zur Überprüfung ist das Photosensitive Epilepsy Analysis Tool (PEAT), das potenziell gefährliche Blitzeffekte analysiert und frühzeitig auf problematische Inhalte hinweist.
Zusätzliche Aspekte für barrierefreie Inhalte
- Animationen sollten deaktivierbar sein, sofern sie nicht essenziell sind.
- Blinkende, bewegliche oder scrollende Inhalte, die automatisch starten und länger als fünf Sekunden dauern, müssen anpassbar sein.
9. Klare und einfache Sprache
Orientieren Sie sich an den Vorgaben der DIN ISO 24495-1, die Kriterien für verständliche Kommunikation definiert, und verwenden Sie eine klare, einfache Sprache. So stellen Sie sicher, dass Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich sind, insbesondere für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen. Eine verständliche Sprache ist ein zentraler Bestandteil der Website-Barrierefreiheit und trägt dazu bei, dass Informationen leicht erfasst und verarbeitet werden können.
Leichte Sprache
Leichte Sprache richtet sich gezielt an Menschen mit kognitiven Behinderungen. Sie vermeidet komplizierte Wörter, nutzt einfache Satzstrukturen und trennt lange Wörter. Eine Normierung (DIN SPEC 33429:2023-04) befindet sich in Entwicklung.
Richtlinien für klare Sprache
- Einfache Wörter: Vermeidung von Fachbegriffen, Metaphern und Ironie.
- Kurze Sätze: Schachtelsätze vermeiden, ca. 15 Wörter pro Satz.
- Erklärungen: Fachbegriffe und Abkürzungen erläutern.
- Konsistenz: Einheitliche Darstellung und Navigation.
- Fehlervermeidung: Unterstützen Sie die Benutzer dabei, Eingabefehler zu vermeiden.

10. Responsives Design und Zoom Funktion
Ihre Website sollte so gestaltet sein, dass sie auf verschiedenen Geräten gut funktioniert und vergrößert werden kann, ohne an Funktionalität oder Lesbarkeit zu verlieren. Um ein responsives und barrierefreies Design für Ihre Website umzusetzen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
11. Klickbare Elemente
Größe der Elemente
Die Größe klickbarer Elemente ist ein entscheidender Faktor für die Barrierefreiheit, da kleine Ziele für Menschen mit motorischen Einschränkungen schwer zu treffen sind. Die WCAG 2.2 empfehlen daher eine Mindestgröße von 24 x 24 CSS-Pixeln für Zeigereingaben. Ausnahmen gelten, wenn die Elemente genügend Abstand haben, eine alternative Steuerung auf der Seite vorhanden ist, die Größe durch Textlayout oder den User Agent vorgegeben wird oder eine bestimmte Darstellung gesetzlich erforderlich ist.
Beschriftungen und Anweisungen
Klickbare Elemente benötigen eine eindeutige und verständliche Beschriftung, die ihren Zweck klar beschreibt. Dies erleichtert insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen die Nutzung. Ergänzende kurze und prägnante Anweisungen können die Bedienung weiter unterstützen.
12. Statusmeldungen
Live-Regionen
Statusmeldungen sollten von Screenreadern vorgelesen werden, ohne den Fokus des Nutzers zu verändern. Dies kann durch die Verwendung einer Live-Region erreicht werden – einem speziellen Bereich einer Webseite, dessen Inhalt sich dynamisch ändert, ohne dass die Seite neu geladen werden muss.
Live-Regionen ermöglichen es Nutzern von assistiven Technologien, über Aktualisierungen informiert zu bleiben, ohne ihre aktuelle Position auf der Seite zu verlieren. Sie eignen sich insbesondere für dynamische Inhalte wie Statusmeldungen, Chatnachrichten oder Fortschrittsanzeigen. Damit sie barrierefrei sind, müssen sie Screenreader-kompatibel sein und die Inhalte korrekt wiedergeben.
13. Textgröße und Abstände
Textgröße
Das Erfolgskriterium 1.4.4 fordert, dass sich Text ohne den Einsatz assistierender Technologien um bis zu 200 % vergrößern lässt, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen. Davon ausgenommen sind Untertitel und textbasierte Bilder.
Textabstand
Das Erfolgskriterium 1.4.12 verlangt, dass bei Markup-basierten Inhalten eine Anpassung der Textabstände möglich ist, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen. Dabei müssen folgende Mindestwerte eingehalten werden:
Professionelle Unterstützung für barrierefreie Webseiten
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Webseite bereits alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt oder die Abarbeitung der Checkliste zu aufwendig ist, kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein. Bei Webfeinschliff bieten wir Ihnen nicht nur Unterstützung bei der Umsetzung durch Prüftools, sondern auch eine Erstellungshilfe durch, um Ihre Webseite barrierefrei zu gestalten und alle gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Damit sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern profitieren auch von den zahlreichen Vorteilen einer inklusiven und benutzerfreundlichen Website.
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Fazit – Die Pflicht der Barrierefreiheit auf Websites
Die bevorstehenden Änderungen zur Barrierefreiheit im Web bieten Unternehmen eine große Chance. Indem Sie Ihre Website frühzeitig an die gesetzlichen Vorgaben anpassen, profitieren Sie nicht nur von einer größeren Reichweite, einer besseren SEO-Performance und einem positiven Image, sondern sichern sich auch rechtlich ab, vermeiden Bußgelder und verbessern die Nutzererfahrung. In einer zunehmend digitalen Weblandschaft sind barrierefreie Internetseiten nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil. Die Frist bis Juni 2025 mag noch in der Zukunft liegen, doch Unternehmen sollten jetzt beginnen, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um die Vorteile der Barrierefreiheit voll auszuschöpfen.
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